
Änderung der Corona-Verordnung ab Montag, 19.10.2020
Land ruft Pandemiestufe 3 aus
Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen zum 19. Oktober 2020:
Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Die Anzahl der Teilnehmer bei privaten Zusammentreffen ist auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Auch Ansammlungen nach § 9 CoronaVO sind auf zehn Personen beschränkt.
Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ist auf 100 begrenzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg