
Änderungen der CoronaVO zum 02. Mai 2022 - Verlängerung bis zum 30.05.2022
Mit Beschluss vom 26.04.2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.
Die Laufzeit der Verordnung wurde bis zum 30. Mai 2022 verlängert.
Eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.de
(Erstellt am 04. Mai 2022)