
Maulburger Sportanlagen weiterhin nur für Vereine zugänglich –
Lockerungen der Sportangebote ab 2. Juni
Mit der Notverkündung der Corona-Verordnung Sportstätten des Kultus- und des Sozialministeriums wird ab 2. Juni 2020 auch der Indoor-Sport unter Einhaltung von strengen Auflagen die sowohl für den Indoor-, als auch den Outdoor-Sport gelten, wieder möglich sein.
Oberstes Ziel bleibt, eine neue Infektionswelle zu verhindern. Daher hat die Gemeinde entschieden, dass die Sportanlagen in Maulburg weiterhin nur für den Vereinssport zugänglich sind. So können Vereine ab 2. Juni 2020 für ihren Trainings- und Übungsbetrieb, neu die Halle sowie weiterhin den Kunstrasenplatz, die Outdoor-Geräte, den Rasenplatz (entsprechend nach Aushang), die Tartanbahn und das Sportplatzsegment nach den zulässigen Platz- und Personenkapazitäten benutzen. Der Zugang des Bolzplatzes bleibt vorerst untersagt.
Die Inanspruchnahme der Sportanlagen kann ausschließlich unter Beachtung der in der Verordnung genannten Infektionsschutzvorgaben erfolgen. Die Pflicht zur Einhaltung obliegt den Vereinen.
Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs ist die Wahrung des Infektionsschutzes Voraussetzung. Hierüber wurden die Vereine seitens des Ordnungsamtes bereits informiert.
Anmeldung Vereine
Da die Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, Infektionsketten nachvollziehbar dokumentieren muss, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist von den Vereinen eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist. Die Anmeldung und Dokumentation erfolgt mittels Anmeldebogen an die Gemeinde Maulburg per E-Mail an: Katja.Maluck@maulburg.de